Anlage 2 ATA-OTA-APrV
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2319)
Die praktische Ausbildung umfasst folgende Versorgungs- und Funktionsbereiche: Stunden Berufsspezifischer Orientierungseinsatz80*●Flexibel gestalteter Einsatz zu Beginn der Ausbildung bei der verantwortlichen Einrichtung der praktischen AusbildungAllgemeine Pflichteinsätze in folgenden anästhesiologischen Einsatzbereichen●Anästhesie in der Viszeralchirurgie280 ●Anästhesie in der Unfallchirurgie oder Orthopädie280 ●Anästhesie in der Gynäkologie oder Urologie220 ●Anästhesie im ambulanten Kontext (Krankenhaus/Tagesklinik/Praxis)100 ●Aufwacheinheiten240 Wahlpflichteinsätze in folgenden anästhesiologischen Einsatzbereichen400 (davon mindestens 100 Stunden je Disziplin)●Anästhesie in der Thoraxchirurgie●Anästhesie in der Neurochirurgie●Anästhesie in der HNO●Anästhesie in der Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie●Anästhesie in der Augenchirurgie●Anästhesie in der Gefäßchirurgie●Anästhesie bei Kindern●Anästhesie in der Geburtshilfe/Kreissaal (geburtshilfliche Anästhesie)●Anästhesie in anderen FachrichtungenPflichteinsätze in folgenden Funktions- und Versorgungsbereichen●Pflegepraktikum120 ●zentrale Sterilgutversorgungsabteilung bzw. Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte80 ●Operationsdienst140 ●Schmerzambulanz/Schmerzdienst120 ●Notaufnahme und Ambulanz200 ●Interventionelle Funktionseinheiten (Endoskopie, Katheterlabore, etc.)160 Stunden zur freien Verteilung80*Stundenzahl insgesamt2 500 * Berufsspezifischer Orientierungseinsatz fakultativ. Die gegebenenfalls freiwerdenden Stundenkontingente erhöhen entsprechend die Stunden zur freien Verteilung.